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Rheingauer Weinbauverband / Wein / Weinbau / Weingrenzen |
Die
Weingrenzen des Rheingaus...
Ein Blick auf die Karte der Rheingauer Weinbauorte weist auch die
Stadt Wiesbaden, Hochheim und Flörsheim als Rheingauer Weinbaugemeinden
aus.
Gehören denn diese Orte überhaupt zum Rheingau?“,
so mögen sich an dieser Stelle manche Leser dieser Zeilen fragen.
Sie gehören !
Dieses Rätsel ist einfach zu lösen. Das Gebiet des historischen,
des alten kurmainzischen Rheingaus, über viele Jahrhunderte hindurch
geschützt durch eine eigene Landwehr, das „Rheingauer Gebück“,
umfaßt tatsächlich „nur“ das Gebiet zwischen
Walluf und Lorchhausen.
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Aber aus weinbaulicher und weinrechtlicher Sicht umfaßt der
Begriff „Rheingau“ seit dem Erlaß des Weingesetzes
vom 14. Juli 1971 neben dem kurmainzischen Rheingau auch die Städte
Wiesbaden, Hochheim und Flörsheim mit ihren Vororten. |

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Die
gemeinsame kurmainzische Vergangenheit aller Weinbauorte, die nassauische
Stadt Wiesbaden selbst ausgenommen, aber auch der gleiche Weincharakter,
rechtfertigen sicherlich diese gesetzliche Festlegung des „bestimmten
Anbaugebietes Rheingau“.
Flörsheim-Wicker darf sich als östlichste Weinbaugemeinde
des Anbaugebietes Rheingau also auch zurecht „Tor zum Rheingau“
nennen.
Die verschiedenen Grenzen betreffend spricht Dr.Josef Staab (1970)
sicherlich zu Recht von einem „historisch-geographischen-politischen
Gestrüpp“, von dem man sich nicht abschrecken lassen sollte.
Weinfreunde freuen sich über diese „Weingrenzen“
des Rheingaus, denn Weinqualität muß sich nicht an politische
Grenzen halten. |
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