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Die Weingrenzen des Rheingaus...

Ein Blick auf die Karte der Rheingauer Weinbauorte weist auch die Stadt Wiesbaden, Hochheim und Flörsheim als Rheingauer Weinbaugemeinden aus.
Gehören denn diese Orte überhaupt zum Rheingau?“, so mögen sich an dieser Stelle manche Leser dieser Zeilen fragen. Sie gehören !

Dieses Rätsel ist einfach zu lösen. Das Gebiet des historischen, des alten kurmainzischen Rheingaus, über viele Jahrhunderte hindurch geschützt durch eine eigene Landwehr, das „Rheingauer Gebück“, umfaßt tatsächlich „nur“ das Gebiet zwischen Walluf und Lorchhausen.
 

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Aber aus weinbaulicher und weinrechtlicher Sicht umfaßt der Begriff „Rheingau“ seit dem Erlaß des Weingesetzes vom 14. Juli 1971 neben dem kurmainzischen Rheingau auch die Städte Wiesbaden, Hochheim und Flörsheim mit ihren Vororten.

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  Die gemeinsame kurmainzische Vergangenheit aller Weinbauorte, die nassauische Stadt Wiesbaden selbst ausgenommen, aber auch der gleiche Weincharakter, rechtfertigen sicherlich diese gesetzliche Festlegung des „bestimmten Anbaugebietes Rheingau“.

Flörsheim-Wicker darf sich als östlichste Weinbaugemeinde des Anbaugebietes Rheingau also auch zurecht „Tor zum Rheingau“ nennen.

Die verschiedenen Grenzen betreffend spricht Dr.Josef Staab (1970) sicherlich zu Recht von einem „historisch-geographischen-politischen Gestrüpp“, von dem man sich nicht abschrecken lassen sollte.

Weinfreunde freuen sich über diese „Weingrenzen“ des Rheingaus, denn Weinqualität muß sich nicht an politische Grenzen halten.
 
   
   
     
   
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