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Spitzenweine aus wissenschaftlich klassifizierten Lagen
Hintergrund und Entstehung

Einer Laune der Natur ist eines der schönsten Fleckchen Erde - der Rheingau - zu verdanken. Denn dort, wo der Rhein seinen Lauf für wenige Kilometer in westliche Richtung ändert, erstrecken sich am rechten Flußufer die sanft ansteigenden Weinberge, geschützt von den dichtbewaldeten Südhängen des Rheingau-Gebirges. Hier sind die weltberühmten Riesling-Weine zu Hause. Über 82 % der rund 3.200 ha großen Rebfläche sind mit der Königin der Rebe - der Rieslingtraube - bestockt, und auf rund 13% reifen hervorragende Spätburgunder heran.

 



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Dass der Boden, auf dem die Reben wachsen, den Charakter des Weines beeinflußt, ist unbestritten. Auch ist bekannt, dass die klimatischen Bedingungen nicht an jedem Standort und in jedem Jahr die Voraussetzungen bieten, optimales Lesegut heranwachsen zu lassen. Deshalb scheint es für den Weinfreund einfach und einleuchtend, rebsortenspezifisch besonders geeignete Flächen für die Erzeugung von Spitzenprodukten abzugrenzen, das sogenannte "Erstes Gewächs".

Die Bemühungen der Rheingauer Winzer herausragende Weine, die auf einer besonders weinbauwürdigen, abgegrenzten Fläche gewachsen sind, auch bezeichnungsrechtlich hervorheben zu dürfen, wurden von seiten der Hessischen Landesregierung begrüßt und fanden eine breite Unterstützung. Der Wunsch, die
Bezeichnung "Erstes Gewächs" im Bundesrecht zu verankern, erwies sich als schwierig und langwierig. Um eine schnelle rechtliche Umsetzung zu ermöglichen, entschied man sich deshalb für die Einführung des Gütezeichens "Erstes Gewächs" im Anbaugebiet Rheingau. Doch ganz so einfach war dieses Vorhaben nicht.


Zunächst fand ein langwieriger Prozess der Meinungsbildung im eigenen Gebiet statt, der aufgrund der Veränderungen durch das 71er Weingesetz im Bereich der Lagenbezeichnungen vonnöten war. So begann bereits Anfang der 90er Jahre die Vereinigung der Charta-Weingüter im Rheingau, die ihrer Meinung nach besten Lagen, oder Teile davon, abzugrenzen und unter der Vorgabe von Richtlinien zur Qualitätsverbesserung besondere Weine zu erzeugen. Vergleichbares wurde auch in anderen Anbaugebieten, meist durch VDP-Betriebe, angestrebt. Auf heftige Kritik stießen dabei die Grundlagen der Klassifizierung. Verwendung fanden alte Karten, die in der Vergangenheit häufig der Grundstücksbewertung durch die Finanz-verwaltung dienten. Auffällig war auch, daß sich die klassifizierten Flächen des Gebietes zumeist in der Bewirtschaftung der Betriebe befanden, die die Entscheidung zur Klassifizierung trafen. So lag der Vorwurf der Subjektivität nicht fern.

 


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