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Rheingauer Weinbauverband / Wein / Erstes Gewächs / Lagen |
Spitzenweine
aus wissenschaftlich klassifizierten Lagen
Hintergrund und Entstehung
Einer Laune der Natur ist eines der schönsten Fleckchen Erde
- der Rheingau - zu verdanken. Denn dort, wo der Rhein seinen
Lauf für wenige Kilometer in westliche Richtung ändert,
erstrecken sich am rechten Flußufer die sanft ansteigenden
Weinberge, geschützt von den dichtbewaldeten Südhängen
des Rheingau-Gebirges. Hier sind die weltberühmten Riesling-Weine
zu Hause. Über 82 % der rund 3.200 ha großen Rebfläche
sind mit der Königin der Rebe - der Rieslingtraube - bestockt,
und auf rund 13% reifen hervorragende Spätburgunder heran.
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Dass der Boden, auf dem die Reben wachsen, den Charakter des Weines
beeinflußt, ist unbestritten. Auch ist bekannt, dass die klimatischen
Bedingungen nicht an jedem Standort und in jedem Jahr die Voraussetzungen
bieten, optimales Lesegut heranwachsen zu lassen. Deshalb scheint
es für den Weinfreund einfach und einleuchtend, rebsortenspezifisch
besonders geeignete Flächen für die Erzeugung von Spitzenprodukten
abzugrenzen, das sogenannte "Erstes Gewächs".
Die Bemühungen der Rheingauer Winzer herausragende Weine, die
auf einer besonders weinbauwürdigen, abgegrenzten Fläche
gewachsen sind, auch bezeichnungsrechtlich hervorheben zu dürfen,
wurden von seiten der Hessischen Landesregierung begrüßt
und fanden eine breite Unterstützung. Der Wunsch, die
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Bezeichnung
"Erstes Gewächs" im Bundesrecht zu verankern, erwies
sich als schwierig und langwierig. Um eine schnelle rechtliche Umsetzung
zu ermöglichen, entschied man sich deshalb für die Einführung
des Gütezeichens "Erstes Gewächs" im Anbaugebiet
Rheingau. Doch ganz so einfach war dieses Vorhaben nicht. |
Zunächst fand ein langwieriger Prozess der Meinungsbildung
im eigenen Gebiet statt, der aufgrund der Veränderungen durch
das 71er Weingesetz im Bereich der Lagenbezeichnungen vonnöten
war. So begann bereits Anfang der 90er Jahre die Vereinigung der
Charta-Weingüter im Rheingau, die ihrer Meinung nach besten
Lagen, oder Teile davon, abzugrenzen und unter der Vorgabe von
Richtlinien zur Qualitätsverbesserung besondere Weine zu
erzeugen. Vergleichbares wurde auch in anderen Anbaugebieten,
meist durch VDP-Betriebe, angestrebt. Auf heftige Kritik stießen
dabei die Grundlagen der Klassifizierung. Verwendung fanden alte
Karten, die in der Vergangenheit häufig der Grundstücksbewertung
durch die Finanz-verwaltung dienten. Auffällig war auch,
daß sich die klassifizierten Flächen des Gebietes zumeist
in der Bewirtschaftung der Betriebe befanden, die die Entscheidung
zur Klassifizierung trafen. So lag der Vorwurf der Subjektivität
nicht fern.
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