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Der Alleingang

Ferner waren alle Bemühungen in der gesamten Deutschen Weinwirtschaft, eine Bezeichnung "Erstes Gewächs" einzuführen deshalb nicht von Erfolg gekrönt, weil die weinrechtlichen Voraussetzungen in dem strengen Bezeichnungsrecht fehlten und eine bundeseinheitliche Lösung nicht erreicht werden konnte.

Anders die Bemühungen im Anbaugebiet Rheingau:



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Nachdem die Vorschläge der Charta-Vereinigung für das ganze Gebiet nicht umsetzbar waren, fanden gebietsintern über mehrere Jahre Diskussionen statt, die im Juli 1997 mit dem einstimmigen Beschluss zu dem Ergebnis kamen, ein wissenschaftliches Gutachten zur Abgrenzung besonders weinbauwürdiger Flächen erstellen zu lassen.

Nach dreimonatigen Vertragsverhandlungen zwischen der Gesell-schaft für Rheingauer Weinkultur und dem Deutschen Wetterdienst wurde am 10. Oktober 1997 das wissenschaftliche Gutachten, die Gütekarte Rheingau, in Auftrag gegeben. Als Termin zur Fertig-stellung wurde der März 1999 vereinbart. Nun galt es, gebietsintern und innerhalb der Deutschen Weinwirtschaft die Hausaufgaben zu machen.

Nicht nur im Rheingau, auch im Deutschen Weinbauverband wurde ein Arbeitskreis eingesetzt, der sich intensiv mit der Veränderung des Bezeichnungsrechtes, auch unter dem Blickwinkel der Einführung einer möglichen Bezeichnung "Erstes Gewächs", befasste. Nachdem sich eine Aufnahme der Bezeichnung "Erstes Gewächs" unter Beachtung der strengen Kriterien, die der Rheingau für sich entschieden hat, im Bereich der gesamten Deutschen Weinwirtschaft nicht abgezeichnet hat, wagte der Rheingauer Weinbauverband unter Befürwortung der Gremien des Deutschen Weinbauverbandes, eine weinrechtliche Umsetzung durch die Einführung eines Gütezeichens im
Alleingang erstmals 1999.

Mit der Ernte des Jahrganges 1999 gab es in Deutschland erstmals Weine aus klassifizierten Lagen mit der Bezeichnung "Erstes Gewächs" geben. Auf der Grundlage des wissenschaftlichen Gutachtens der Gütekarte Rheingau von Dr. Dieter Hoppmann (Deutscher Wetterdienst, Außenstelle Geisenheim) wurde eine objektive Lagenklassifizierung ermittelt. Erläuterungen hierzu finden Sie in der nachfolgenden Kurzfassung des Gutachters. Darin kommt besonders zum Ausdruck, in welch' günstiger Lage im Rheingau der Riesling und der Blaue Spätburgunder heranreifen. Als eines der nördlicheren Anbaugebiete mit einer besonders langen Vegetationsperiode und hervorragenden geologischen Bedingungen ist der Rheingau bestens geeignet, Weine von besonderer Qualität zu erzeugen. So war es kein Wunder, dass bei der parzellenscharfen Abgrenzung rund 1/ 3 der Fläche klassifiziert worden ist. Trotz der Möglichkeit, auf einer antragsfähigen, bestockten und klassifizierten Fläche von zur Zeit 1.132 ha ein "Erstes Gewächs" zu erzeugen, werden solche Weine als Spitzenprodukte der Region nicht in großen Mengen heranreifen


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