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Rheingauer Weinbauverband / Wein / Erstes Gewächs / Lagen |
Der
Alleingang
Ferner waren alle Bemühungen
in der gesamten Deutschen Weinwirtschaft, eine Bezeichnung "Erstes
Gewächs" einzuführen deshalb nicht von Erfolg gekrönt,
weil die weinrechtlichen Voraussetzungen in dem strengen Bezeichnungsrecht
fehlten und eine bundeseinheitliche Lösung nicht erreicht
werden konnte.
Anders die Bemühungen im Anbaugebiet Rheingau:
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Nachdem die Vorschläge der Charta-Vereinigung für das
ganze Gebiet nicht umsetzbar waren, fanden gebietsintern über
mehrere Jahre Diskussionen statt, die im Juli 1997 mit dem einstimmigen
Beschluss zu dem Ergebnis kamen, ein wissenschaftliches Gutachten
zur Abgrenzung besonders weinbauwürdiger Flächen erstellen
zu lassen.
Nach dreimonatigen Vertragsverhandlungen zwischen der Gesell-schaft
für Rheingauer Weinkultur und dem Deutschen Wetterdienst wurde
am 10. Oktober 1997 das wissenschaftliche Gutachten, die Gütekarte
Rheingau, in Auftrag gegeben. Als Termin zur Fertig-stellung wurde
der März 1999 vereinbart. Nun galt es, gebietsintern und innerhalb
der Deutschen Weinwirtschaft die Hausaufgaben zu machen.
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Nicht nur im Rheingau, auch im Deutschen Weinbauverband
wurde ein Arbeitskreis eingesetzt, der sich intensiv mit der Veränderung
des Bezeichnungsrechtes, auch unter dem Blickwinkel der Einführung
einer möglichen Bezeichnung "Erstes Gewächs",
befasste. Nachdem sich eine Aufnahme der Bezeichnung "Erstes
Gewächs" unter Beachtung der strengen Kriterien, die der
Rheingau für sich entschieden hat, im Bereich der gesamten
Deutschen Weinwirtschaft nicht abgezeichnet hat, wagte der Rheingauer
Weinbauverband unter Befürwortung der Gremien des Deutschen
Weinbauverbandes, eine weinrechtliche Umsetzung durch die Einführung
eines Gütezeichens im Alleingang
erstmals 1999.
Mit
der Ernte des Jahrganges 1999 gab es in Deutschland erstmals Weine
aus klassifizierten Lagen mit der Bezeichnung "Erstes Gewächs"
geben. Auf der Grundlage des wissenschaftlichen Gutachtens der
Gütekarte Rheingau von Dr. Dieter Hoppmann (Deutscher Wetterdienst,
Außenstelle Geisenheim) wurde eine objektive Lagenklassifizierung
ermittelt. Erläuterungen hierzu finden Sie in der nachfolgenden
Kurzfassung des Gutachters. Darin kommt besonders zum Ausdruck,
in welch' günstiger Lage im Rheingau der Riesling und der
Blaue Spätburgunder heranreifen. Als eines der nördlicheren
Anbaugebiete mit einer besonders langen Vegetationsperiode und
hervorragenden geologischen Bedingungen ist der Rheingau bestens
geeignet, Weine von besonderer Qualität zu erzeugen. So war
es kein Wunder, dass bei der parzellenscharfen Abgrenzung rund
1/ 3 der Fläche klassifiziert worden ist. Trotz der Möglichkeit,
auf einer antragsfähigen, bestockten und klassifizierten
Fläche von zur Zeit 1.132 ha ein "Erstes Gewächs"
zu erzeugen, werden solche Weine als Spitzenprodukte der Region
nicht in großen Mengen heranreifen
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