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> Rheingauer Weinbauverband / Winzer / Prämierte Weine / Landesweinprämierung (LWP)
 
  Harte Prüfung für Weine und Prüfer  
Zur Landeswein- und sektprämierung sind für das Anbaugebiet Rheingau die Rebsorten Weißer Riesling und Blauer Spätburgunder zugelassen, für das Anbaugebiet Hessische Bergstraße alle klassifizierten Rebsorten. Die Weingüter müssen bei der Anstellung pro Partie mindestens folgende Mengen vorrätig haben: Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete(Q.b.A.) und Kabinett 600 Liter, Spätlese 400 Liter, Rotwein 300 Liter, Auslese und Barrique 200 Liter sowie Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein 100 Liter. Weine, die nicht mit einer Preismünze in Gold ausgezeichnet wurden, können innerhalb von zwei Prämierungsjahren noch zweimal angestellt werden. Es gilt dann immer das letzte Ergebnis. Im Segment der Sekte b.A. ist die Mindestmenge 300 Liter, bei den Qualitätslikörweinen b.A. sowie Qualitätsbranntweinen b.A. mindestens 100 Liter.

Die Weingüter stellen der Jury von den angemeldeten Weinen und Sekten jeweils zwei vollständig gekennzeichnete Flaschen zur Verfügung. Je Prüfungstermin werden in der Regel mindestens 40 Weine zur sensorischen Prüfung aufgestellt. Die Weine und Sekte werden getrennt nach Anbaugebiet, Rebsorte und Geschmacksangabe (aufsteigend nach Restzuckergehalt) geprobt und bewertet.

 
  Ehrenplakette  
Für die besten Leistungen bei den Landeswein-und sektprämierungen wird eine Ehrenplakette im Anbaugebiet Hessische Bergstraße verliehen, wenn insgesamt mindestens 50 Weine oder Sekte vorgestellt werden – also eine gewisse Konkurrenz gewährleistet ist. Um die Ehrenplakette zu erhalten, muss sich der Betrieb mit Weinen in mindestens zwei Qualitätsstufen (oder einer Qualitätsstufe bei Sekt b.A.) bei der Prämierung beteiligen und dabei die höchste Punktzahl erreicht haben.

Bei der Prämierung werden für Wein vier Qualitätsstufen gebildet:
Qualitätsweine b.A., Kabinettweine, Spätlesen sowie Auslesen, Beerenauslesen, Trockenbeeren- auslesen und Eisweine als eine Stufe.

Für eine Ehrenplakette im Rheingau werden zunächst Bewerbergruppen nach Größe der bestockten Rebfläche gebildet (bis 5 ha, über 5-10 ha, über 10-18 ha, über 18-35 ha und mehr als 35 ha). Voraussetzung, dass überhaupt eine Ehrenplakette vergeben wird, ist, dass in jeder Gruppe mindestens 50 Weine vorgestellt und bewertet werden. Für die Ermittlung der Ehrenplakette werden die Prämierungsergebnisse des Prämierungsjahres herangezogen.
 
  Preismünzen  
Preismünzen werden für die Kategorien Q.b.A. Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein in den Klassen Gold, Silber und Bronze nach einem Punkteverfahren verliehen.

Weine, die mit einer Preismünze in Gold ausgezeichnet wurden, können im Anbaugebiet Rheingau zusätzlich am Wettbewerb „Landessieger“ teilnehmen.
 
 
 
 
 
 


 
     
   
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