Für die besten Leistungen bei den Landeswein-und sektprämierungen wird eine Ehrenplakette im Anbaugebiet Hessische Bergstraße verliehen, wenn insgesamt mindestens 50 Weine oder Sekte vorgestellt werden – also eine gewisse Konkurrenz gewährleistet ist. Um die Ehrenplakette zu erhalten, muss sich der Betrieb mit Weinen in mindestens zwei Qualitätsstufen (oder einer Qualitätsstufe bei Sekt b.A.) bei der Prämierung beteiligen und dabei die höchste Punktzahl erreicht haben.
Bei der Prämierung werden für Wein vier Qualitätsstufen gebildet:
Qualitätsweine b.A., Kabinettweine, Spätlesen sowie Auslesen, Beerenauslesen, Trockenbeeren- auslesen und Eisweine als eine Stufe.
Für eine Ehrenplakette im Rheingau werden zunächst Bewerbergruppen nach Größe der bestockten Rebfläche gebildet (bis 5 ha, über 5-10 ha, über 10-18 ha, über 18-35 ha und mehr als 35 ha). Voraussetzung, dass überhaupt eine Ehrenplakette vergeben wird, ist, dass in jeder Gruppe mindestens 50 Weine vorgestellt und bewertet werden. Für die Ermittlung der Ehrenplakette werden die Prämierungsergebnisse des Prämierungsjahres herangezogen.
|