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Der „Bauernkrieg“ im Rheingau


In den Jahren 1525 bis 1527 kam es in den deutschen Landen zu Bauernaufständen. Der Rheingau gehörte zu den wenigen Gebieten, in denen die Aufstände der Bauern nicht in einem blutigen Gemetzel endeten.

Die Rheingauer erhoben sich gegen die Obrigkeit in Mainz mit dem Erzbischof und Kurfürsten, Albrecht von Brandenburg, an der Spitze.

Die zentrale Mainzer Herrschaftsgewalt war den Aufständischen schon lange ein Dorn im Auge gewesen, eine starke Selbstverwaltung ihr erklärtes Ziel.
 
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Der Wunsch der Rheingauer nach Eigenständigkeit erhielt durch die Ausbreitung der Reformation eine zusätzliche Begründung und sicherlich auch einen entscheidenden Rückhalt.

Am 23. April 1525 begann der Bauernkrieg im Rheingau: Aufständische Bauern versammelten sich in Eltville, um vor dem Rat ihre Beschwerden vorzubringen. Wenige Tage später überreichten sie dem amtierenden Vitztum im Rheingau, Heinrich von Brömser aus Rüdesheim, einen 29 Artikel umfassenden Forderungskatalog.

Brömser, der als Vitztum der erzbischöflichen Verwaltung im Rheingau vorstand, sollte diese Forderungen dem Mainzer Domkapitel vorlegen. Die aufständischen Rheingauer zogen unterdessen bewaffnet auf die Wacholder Heide, schlugen dort ihr Lager auf und wollten, auf diese Art zusammengeschlossen, ihren Forderungen Nachdruck verleihen.

Nachdem die Aufständischen dem Adel seine herrschaftlichen Positionen und Freiheiten zugesichert hatten, unterstützten die Rheingauer Adeligen die Aufständischen. Friedrich von Greiffenclau wurde zum Wortführer der Aufständischen. Die Artikel wurden noch einmal überarbeitet und dann ein neuer Forderungskatalog aufgestellt, der jetzt 31 Artikel umfasste.


Am 19. Mai 1525 wurde dieser Forderungskatalog von dem Mainzer Domkapitel schriftlich bestätigt; ein Besuch bei der bewaffneten ‚Schar auf der Wacholder Heide am Tage zuvor wird zur raschen Entscheidungsfindung der Herren beigetragen haben.

Kurz etwas zu den wichtigsten Forderungen: Anstelle des Zehnten wollte man in Zukunft nur noch den 30. Teil der Früchte und des Weines abgeben; Zollgebühren sollten gesenkt werden und umfassende Neuregelungen der Gerichtsbarkeit wurden gefordert und vorgeschlagen. An erster Stelle erschien die Forderung der freien Pfarrerwahl, jede Gemeinde sollte sich ihren Pfarrer selbst wählen dürfen. Die Artikel, die sich gegen die Kirche wandten, zeigen einen eindeutig reformatorischen Ursprung. Im 19. Artikel werden die Klöster des rheingaus zum Aussterben verurteilt, man hat den Klöstern untersagt, Novizen aufzunehmen.

Nachdem ihre Forderungen alle vertraglich bestätigt worden waren, verließen die Aufständischen mit Sack und Pack die Wacholder Heide.

Das Gefühl einen Sieg errungen zu haben, konnten die Rheingauer aber nicht lange auskosten.
Von Süddeutschland her rückte der „Schwäbische Bund“, ein Zusammenschluß zahlreicher Fürsten, mit seinen Truppen heran und überrollte jeden Widerstand.

Die Schreckensvision eines Einmarsches des Schwäbischen Bundes vor Augen mit seinen verheerenden Auswirkungen für Land und Leute, zögerten die Rheingauer nicht lange und ergaben sich dem „Schwäbischen Bund“ auf Gnade und Ungnade. Nun wurden die kurz zuvor bewilligten 31 Artikel natürlich wieder für ungültig erklärt. Die männliche Bevölkerung des Rheingaus musste sich auf der Wiese zwischen dem Steinheimer Hof und Eltville versammeln, niederknien und dem aus Mainz kommenden erzbischöflichen Stadthalter erneut die Treue schwören.

Es kam zwar zu keinen Massenmorden, doch wurden am 14. Juli 1525 in Eltville neun und in Bingen drei Aufständische enthauptet; darüber hinaus wurde den Rheingauern die Zahlung hoher Schadensersatzforderungen auferlegt.
 
 
 
 
   
     
   
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